Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt
Im Prozess um das Missbrauchs-Drama von Amstetten ist der Angeklagte Josef Fritzl in allen Anklagepunkten für schuldig gesprochen worden. Er muss nun eine lebenslange Haftstrafe antreten. Außerdem wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Die acht Geschworenen des Landesgerichts St. Pölten befanden Fritzl des Inzests, der Vergewaltigung, des Mordes durch Unterlassen sowie der Sklaverei für schuldig. Ihr Urteil fiel einstimmig.
Der 73-Jährige hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem engen, stickigen und feuchten Verlies im Keller seines Hauses gefangen gehalten, vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt. Eins der Kinder starb 1996 kurz nach der Geburt, weil Fritzl sich geweigert hatte, den Jungen zum Arzt zu bringen. Fritzl habe den Todeskampf des an schweren Atemproblemen leidenden Babys mehrere Tage mitangesehen, ohne es zu retten, sagte Staatsanwältin Christiane Burkheiser. "Er hat das nicht nur angesehen, sondern angehört - 66 Stunden lang", erklärte sie.
Wird auch Zeit, dass das Thema ad acta gelegt wird.