das kommt auch immer sehr auf den Streitwert an, demnach richtet sich das, was man im Endeffekt an den Anwalt zahlt
" All diese Faktoren wirken sich nicht nur auf die Verfahrenslänge, sondern auch auf den Streitwert aus. Liegt der Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens bei 4000 Euro, so fallen knapp 1000 Euro an Kosten für die Scheidung an.